Mountainbiker im Wald | © Dominik Ketz / Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH

Biken & Reiten

Der RheinBurgenWeg ist ein Wanderweg

Wir freuen uns, dass auch Sie, liebe Reiter und Mountainbiker, Interesse am RheinBurgenWeg haben. Aber der RheinBurgenWeg ist in erster Linie ein Wanderweg. Leider kommt es immer wieder zu Zwischenfällen.

Auf den schmalen Wegeabschnitten, wovon der RheinBurgenWeg einige hat, ist das Radfahren und Reiten nicht gestattet. Hier kommt es zwangsläufig zu Problemen, wenn diese engen Passagen von verschiedenen Interessensgruppen genutzt werden. Wir bitten Sie deshalb die allgemeinen gesetzlichen Regelungen zu beachten (s.u.) und nur die erlaubten Strecken zu benutzen. Schließlich möchten die Mountainbiker ja auch keine Fußgänger mitten auf einer Freeride-Strecke stehen haben. Deshalb bitten wir die pfadigen Passagen nur zu Fuß zu nutzen. Außerdem bitten wir alle Wegenutzer um gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis, für ein möglichst friedliches Miteinander.


 

Es gibt für die Waldbereiche klare gesetzliche Regelungen:

Rheinland-Pfalz

§ 22 Abs. 3 Satz 1 LWaldG erlaubt das Rad fahren und Reiten im Wald nur auf Straßen und Waldwegen. Waldwege im Sinne des Gesetzes sind gemäß § 3 Abs. 7 LWaldG nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege. Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und –pfade sind keine Waldwege.